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Gepäckbestimmungen bei Flugreisen

Urlaubs-, aber auch Business-Reisende freuen sich, fremde Länder kennenzulernen. Doch jeder Fluggast sollte sich im Vorfeld mit den zahlreichen Bestimmungen vertraut machen, die dafür gelten. Speziell Gepäckbestimmungen sind von großer Bedeutung. Wer diese beachtet, vermeidet von vornherein, dass Zuzahlungen fällig werden oder Gegenstände am Flughafen zurückgelassen werden müssen.

Maße und Maximalgewicht des Handgepäcks

Abb.: Mit dem passenden Gepäck unterwegs (© HappyAlex – Fotolia.com)

Abb.: Mit dem passenden Gepäck unterwegs (© HappyAlex – Fotolia.com)

Im Jahr 2015 ändert die IATA die Bestimmungen für die Maximal-Maße beim Handgepäck. Nur noch Rucksäcke oder andere Gepäckgegenstände, welche die Abmessungen von 55 x 35 x 20 Zentimetern nicht überschreiten, dürfen von den Fluggästen mit in die Kabine genommen werden. Diese neue Bestimmung löst die bisher gültigen Maße von 55 x 40 x 25 Zentimetern ab.

Wie bei vielen anderen Faktoren variiert das zulässige Gewicht von Handgepäck je nach Fluggesellschaft. In der Regel darf es maximal fünf bis zehn Kilogramm betragen. Hier sollte sich jeder über die genauen Vorgaben seiner Fluglinie informieren.

Inhaltsbeschränkungen

Auch der Inhalt des Handgepäcks unterliegt strengen Vorschriften. Seit den mit Flugzeugen durchgeführten Attentaten des 11. September 2001 in den USA wird so versucht, Gefahren zu vermeiden.

Zunächst gilt, dass die Fluggäste an Bord Cremes und Flüssigkeiten nur bis zu Maximalmengen von 100 Millilitern in einzelnen Behältern mitführen dürfen. Bodylotions oder Nagellack sind Beispiele für zulässige Substanzen. Die Einzelgefäße, in denen die Cremes oder Flüssigkeiten eingefüllt sind, müssen zudem in einer transparenten und wiederverschließbaren Tüte im Handgepäck untergebracht werden.

Diese Tüte darf nicht mehr als einen Liter Volumen haben. Hierbei eignet sich beispielsweise ein Gefrierbeutel, der einen integrierten Verschluss besitzt. Das Verschließen dieser Tüte mit anderen Hilfsmitteln, beispielsweise mit einem Gummiband, ist aber auch nicht gestattet. Duty-Free-Produkte dürfen in versiegelten Tüten mitgeführt werden. Der Fluggast muss parallel dazu aber den Kaufbeleg dafür vorweisen können.

Gefährliche Gegenstände

Grundsätzlich sind im Handgepäck alle Dinge, die potenziell als Waffe dienen könnten, tabu. Spitze oder scharfe Gegenstände  wie Nagelfeilen dürfen zwar ins aufgegebene Gepäck, jedoch nicht mit in die Kabine genommen werden. Dies gilt auch für Behälter unter Druck. Somit ist Deodorant beispielsweise ausgeschlossen. Doch auch stumpfe Gegenstände wie Baseballschläger sind im Handgepäck verboten.

Ebenfalls von der Mitnahme ausgeschlossen sind alle Gegenstände, die abgefeuert werden können oder die Patronen und Projektile dazu sowie brennbare Materialien und Sprengstoff. Jeder Fluggast darf jedoch ein Feuerzeug oder eine Schachtel Streichhölzer mit sich führen. Mehr Details zu diesem wichtigen Punkt liefert beispielsweise die Seite Hamburg-Airport.de.

Gepäck

Beim aufzugebenden Gepäck weichen die Bestimmungen je nach Fluglinie, Art des Fluges (vor allem Langstrecken- oder Kurzstreckenflug) und Status des Flugreisenden, beziehungsweise der gewählten Flugklasse erheblich voneinander ab. In der Economy Class sind hierbei die niedrigsten Maximalwerte für Abmessungen und Gepäck zu verzeichnen. In der Regel dürfen die Fluggäste hier ein Gepäckstück mit sich führen, das nicht mehr als 20 Kilogramm wiegt. Bei Langstreckenflügen erlauben die Verantwortlichen zwei Gepäckstücke, welche zusammen nicht mehr als 23 Kilogramm wiegen dürfen.

Für höher eingestufte Flugklassen, also First Class oder Business Class sowie Frequent Flyer oder Mitglieder sind die Gepäckobergrenzen, insbesondere bei der Langstrecke, um ein Vielfaches höher. In der Regel reichen sie bis 32 Kilogramm. Das Limit kann jedoch bis zu 70 Kilogramm bei bestimmten Fluggesellschaften betragen. Bei Billigfluganbietern jedoch kostet teilweise jedes Gepäckstück einen Aufpreis.

Abmessungen

Dasselbe gilt für die Abmessungen. In der Regel dürfen hier Breite, Höhe und Länge zusammengerechnet 158 Zentimeter nicht überschreiten. Doch es gibt auch hier weitergehende Ausnahmen, sodass für Premium-Mitglieder mancher Fluggesellschaften eine Summe von bis zu 207 Zentimetern gestattet ist.

Wer also vor einer Flugreise bei Online-Shops wie reisekoffer.de oder in Fachgeschäften ein neues Gepäckstück erwirbt, sollte die Abmessungen für Flugreisen stets im Hinterkopf haben. Zudem empfiehlt es sich, Koffer oder andere Gepäckstücke mit einer robusten Außenhülle zu wählen.


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